Einigung zum EEG 2021

Koalition ermöglicht Fortbetrieb älterer Solar- und Windkraftanlagen

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Union und SPD haben ihre Streitpunkte bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) beigelegt. Unter anderem wurde eine Verständigung zum Fortbetrieb älterer Solar- und Windkraftanlagen erzielt. Zudem sollen Gemeinden, bei denen Windkraftanlagen gebaut werden, finanziell entschädigt werden. Die Diskussion um ein neues Finanzierungs- und Fördersystem hat man indes vertagt.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, zeigte sich dennoch zufrieden. "Wir haben wichtige Punkte aus unserem Zukunftspakt für erneuerbare Energien durchgesetzt, für die die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren gestritten hat", erklärte Miersch heute in Berlin. Dazu gehörten ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern zur kontinuierlichen Kontrolle und Transparenz beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen erhielten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung erneuerbarer Energien direkt profitieren könnten. Endlich gebe es Geld für die Kommunen, wenn ein Windpark dort stehe.
Im Bereich Solar habe man für Entbürokratisierung gesorgt. In kleine Anlagen müssten nun keine Messgeräte eingebaut werden. Ermöglicht werde mehr Eigenverbrauch bei Solar für ausgeförderte und neue Solaranlagen. Einschränkungen soll es laut Miersch bei der Förderung neuer größerer Solardächer geben. Zudem werde dafür gesorgt, dass Windkraftanlagen der ersten Stunde nicht abgeschaltet werden müssten. Der SPD-Politiker sprach von "vielen wichtigen Entscheidungen", die man getroffen habe.
Verständigt hätten sich Union und SPD zudem auf einen Entschließungsantrag, in dem die noch zu lösenden Aufgaben für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien beschrieben werden sollten. Unter anderem müsse das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf das Repowering weiter reformiert werden. Zudem sei klar, dass das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich angepasst werden müsse. "Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung", so Miersch. Seine Fraktion sei bereit, hierzu in den kommenden Wochen die Weichen zu stellen.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßte, dass Union und SPD den EEG-Entwurf noch an zentralen Stellen nachbessern wollten, um die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu stärken. "Viele unserer wichtigsten Anliegen werden aufgegriffen", so die Leiterin des Büros, Sandra Rostek. So sollten die Ausschreibungsvolumina noch einmal deutlich erhöht und der Wettbewerbsnachteil kleinerer Anlagen ausgeglichen werden. Ebenso wollten die Regierungsfraktionen die Stromerzeugung von Holzheizkraftwerken in ihrer Rolle für Fern- und Prozesswärme stärker würdigen.
Erfreulich sei zudem eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke, die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Altholzmarkt verhindern solle, so das Hauptstadtbüro Bioenergie, die politische Interessenvertretung des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH). Inwiefern mit diesen geplanten Neuregelungen tatsächlich das mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Ziel erreicht werden könne, die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 zu stabilisieren, müsse sich jedoch noch zeigen, erklärte Rostek.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisierte dagegen die Einigung als "klimapolitisch vollkommen unzureichende und unausgegorene Formelkompromisse". Zwar würden einzelne Marktbremsen ein wenig gelockert. Gleichzeitig würden jedoch neue Marktbarrieren geschaffen und in den Vertrauensschutz der Unternehmer eingegriffen. AgE (15.12.2020)
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