Koalition erzielt Einigung zum Düngegesetz

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Die Koalitionsfraktionen haben sich nach langem Streit auf einen Kompromiss zur Novelle des Düngerechts geeinigt. Die Verständigung ist gestern Abend bei einem Treffen der agrarpolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD, Franz-Josef Holzenkamp und Dr. Wilhelm Priesmeier, mit dem Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, zustandegekommen.
Knackpunkt war bis zuletzt die im Entwurf zur Novelle des Düngegesetzes vorgesehene Einführung einer Hoftorbilanz. Nunmehr soll es ab 2018 eine verbindliche betriebliche „Stoffstrombilanz“ geben.
Gelten soll die Regelung für Betriebe mit mehr als 2 000 Mastschweinen oder mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar. Einzelheiten sollen in einer Verordnung festgelegt werden und sich auf die Empfehlungen einer im Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe stützen.
Die Agrarsprecher der Union und SPD treten der Vereinbarung zufolge dafür ein, das Gesetzgebungsverfahren zügig voranzubringen, sobald das Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass die Änderung des Düngegesetzes die Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung sei.
Schließlich bekräftigen beide Seiten ihren Willen, die Neufassung des Düngerechts im Paket zu verabschieden. Das bedeutet, dass die Änderung des Düngegesetzes, die Novelle der Düngeverordnung und die Anpassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gemeinsam vom Bundesrat beschlossen werden sollen. Grundlage für die Modifizierung der Anlagenverordnung ist eine gemeinsam von Bayern und Rheinland-Pfalz erarbeitete Regelung zum Bestandsschutz von Güllelagerstätten. AgE (24.10.2016)
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