Kommission erweitert Sperrgebiete gegen die Afrikanische Schweinepest

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Die EU-Kommission hat nach den jüngsten Fällen von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Estland, Lettland und Litauen das Risikoniveau in diesen Ländern neu bestimmt und deutlich mehr Gebiete mit Transportbeschränkungen versehen. Laut einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Durchführungsbeschluss der EU-Behörde wurden im Juli und August in Estland ein Fall der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen und drei Ausbrüche bei Hausschweinen gemeldet. Auch in Lettland wurden bei Wildschweinen ASP-Fälle angezeigt. Im Juli hatte Litauen einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen gemeldet.
Damit sind in Estland nun in insgesamt 23 Gebieten Wildschweinpopulationen von der ASP betroffen; in Lettland sind es 36 Gebiete und in Litauen 21. Sowohl Schweinehaltungsbetriebe als auch Wildschweinpopulationen sind in Estland inzwischen in 35 Gebieten von der Tierseuche befallen, während es in Lettland 21 und in Litauen 14 Gebiete sind. Aus den Regionen mit nachgewiesenen Infektionen dürfen keine lebende Schweine, Schweinesamen, -eizellen und -embryonen sowie Schweinefleisch, Schweinefleischzubereitungen und Schweinefleischerzeugnisse versendet werden, außerdem keine anderen Erzeugnisse, die Schweinefleisch enthalten. Auch Lieferungen von tierischen Nebenprodukten vom Schwein aus den betroffenen Gebieten sind untersagt.
Es gibt allerdings klar umrissenen Ausnahmen. Die Mitgliedstaaten sind zudem angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass keine lebenden Wildschweine aus anderen Mitgliedstaaten oder andere Gebieten des Hoheitsgebiets versandt werden sowie keine Sendungen mit frischem Wildschweinfleisch, Fleischzubereitungen oder Fleischerzeugnissen, die aus solchem Fleisch bestehen oder solches enthalten. Auch hierfür gelten eng gesteckte Ausnahmen. Ein gewisses Risiko aus der Nähe zu einer bereits infizierten Wildschweinpopulation wird außerdem für 48 Gebiete in Estland, 19 in Lettland und 11 in Litauen unterstellt. AgE (11.08.2015)
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