Kommunen warnen vor Folgen der Umwidmung von Wäldern in Wildnis

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Vor einem wirtschaftsfeindlichen deutschen Sonderweg bei der Ausweisung von Wildnisgebieten im Wald haben die waldbesitzenden Kommunen die Politik gewarnt. Anlässlich der Bundestagung des gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“ kritisierten dessen Vorsitzender Winfried Manz und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Iphofen die Pläne des Bundesumweltministeriums zur Umwandlung großer deutscher Waldgebiete in Wildnis. Nach ihrer Darstellung lassen diese Pläne wissenschaftliche und internationale Entwicklungen weitgehend außer Acht und stehen zudem im Gegensatz zur offiziellen Linie auf europäischer Ebene.
„Sollten die Pläne des Umweltressorts verwirklicht werden, müssen sich Bürger, Waldbesitzer und Kommunen auf gravierende Veränderungen einstellen“, warnten Manz und Landsberg. Wildnis nach EU-Standards bedeute das Verbot des Tourismus, der Forst-, Land- und Weidewirtschaft, der Jagd sowie der Waldbrand- und Borkenkäferbekämpfung. Das Sammeln von Beeren- und Pilzen sei ebenfalls untersagt; außerdem müssten Gebäude und Straßen in den Kernzonen beseitigt werden.
Manz und Landsberg wiesen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) auch zu wirtschaftlichen Konflikten mit Kommunalwäldern kommen könnte. So erwirtschafteten einige Kommunen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Einkünfte durch die Holznutzung. Eine durch die Ausweisung von Wildnisgebieten resultierende Verknappung habe auch Auswirkungen auf die zuliefernden und weiterverarbeitenden Betriebe.
Nach Darstellung von Manz und Landsberg lehnen die waldbesitzenden Kommunen aus diesen Gründen einen „deutschen Sonderweg“ bei der Etablierung von Wildnisgebieten ab. Unterstützung erwarten beide in dieser Problematik vom Bundeslandwirtschaftsministerium, das sie nach eigenen Angaben gebeten haben, ein geeignetes Institut mit der Berechnung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Wildnispläne des Bundesumweltministeriums zu beauftragen. AgE (28.06.2016)
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