Kompromiss zur Erbschaftsteuer vor letzter Hürde

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Der von Bund und Ländern erzielte Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer wird aller Voraussicht nach Ende dieser Woche endgültig in trockenen Tüchern sein. Nach der Beschlussfassung durch den Bundestag Ende September wird der Bundesrat am kommenden Freitag grünes Licht für die Neuregelung geben.
Stellung nehmen wird die Länderkammer zum Entwurf der Bundesregierung für ein Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz. Mit dem Gesetz soll dem Auslaufen des Branntweinmonopolgesetzes Ende nächsten Jahres Rechnung getragen werden.
Positionieren wird sich der Bundesrat ferner zu zwei für die Landwirtschaft relevanten Brüsseler Verordnungsvorschlägen. Dabei geht es zum einen um die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), zum anderen um die Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030. Der Vorschlag enthält verbindliche Ziele, um bis 2030 in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels, darunter die Landwirtschaft, eine Treibhausminderung gegenüber 2005 um mindestens 30 % zu erreichen.
Beschließen wird der Bundesrat darüber hinaus die Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2017. Sie legt für Betriebe, die weder Buchführung noch eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung betreiben, als Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft einen „korrigierten“ Wirtschaftswert zugrunde.
Schließlich soll der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing als Vorsitzender des Bundesratsagrarausschusses bestätigt werden. Wissing hatte im Frühsommer die Nachfolge von Ministerin Ulrike Höfken angetreten, die im neuen Mainzer rot-gelb-grünen Landeskabinett die Federführung für die Landwirtschaft hatte abgeben müssen. Rheinland-Pfalz steht traditionell der Vorsitz des Agrarausschusses zu. AgE (11.10.2016)
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