Kontrolle von Share Deals im Grundstückverkehrsgesetz zulässig
Für rechtlich zulässig halten die beiden Professoren Reimund Schmidt-De Caluwe von der Universität Halle und Matthias Lehmann von der Universität Bonn die Kontrolle des Erwerbs von Anteilen landwirtschaftlicher Gesellschaften im Rahmen des Grundstückverkehrsgesetzes. In einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes gemeinnütziger Landgesellschaften (BLG) geben sie den Ländern neben der Regulierung von solchen Share Deals auch grünes Licht für Regelungen im Grundstückverkehrsrecht zur Verhinderung von unerwünschten Konzentrationsprozessen auf dem Bodenmarkt.
Nach Auffassung der Wissenschaftler sind weitergehende gesetzliche Regelungen in den beiden Bereichen sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem EU-Recht vereinbar. Voraussetzung für eine Umsetzung sei allerdings ein entsprechender politischer Wille. Beim traditionellen BLG-Fachgespräch diese Woche in Berlin betonten beide Juristen die Notwendigkeit klarer politischer Zielstellungen. Die Länder seien gefordert, ein eindeutiges agrarstrukturelles Leitbild zu formulieren.
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens wertete das Gutachten als Bestätigung für seine Initiative zur Schaffung eines Agrarstruktursicherungsgesetzes. Der CDU-Politiker kündigte einen Gesetzentwurf für das erste Quartal 2015 an. Auch sein Schweriner Amtskollege Dr. Till Backhaus sieht Handlungsbedarf im Grundstückverkehrsrecht. Mecklenburg-Vorpommern strebe ebenfalls eine Regelung zum Schutz der bestehenden Agrarstruktur an, sagte Backhaus, ohne jedoch konkrete Zeitangaben dafür zu machen. Niedersachsens Agrarstaatssekretär Horst Schörshusen bezeichnete gemeinsame Eckwerte der Länder für ein Leitbild als erstrebenswert. AgE
(19.12.2014)