Krüsken betont Handlungsbedarf im Bodenrecht

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Den Regelungsbedarf im landwirtschaftlichen Bodenrecht hat der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, betont. Gegenüber AGRA-EUROPE sprach sich Krüsken dafür aus, die bestehenden bodenrechtlichen Instrumentarien zu ergänzen. Ziel müsse es sein, den Vorrang für aktiv wirtschaftende Landwirte auf regionalen Bodenmärkten umzusetzen und wettbewerbsschädliche Eigentumskonzentrationen zu vermeiden.
Mit Blick auf die Nicht-Erfassung von Anteilsverkäufen im Grundstückverkehrsgesetz räumt Krüsken eine rechtliche Lücke ein. „Wir brauchen eine Regelung“, so der Generalsekretär. Die könne aber nicht darin bestehen, dass die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen rechtlich genauso behandelt werde wie bei landwirtschaftlichen Grundstücken. Nicht zuletzt die Diskussionen in Sachsen-Anhalt hätten gezeigt, „dass das eine große Herausforderung aus juristischer Sicht ist“. Die Vorstellungen der Länder und der Landesbauernverbände wiesen „in vielen, aber nicht in allen Punkten“ Übereinstimmung auf, stellte Krüsken fest. Deshalb dauere der Diskussionsprozess dort weiter an.
Der DBV-Generalsekretär bekräftigte die Notwendigkeit, beim Grundstückverkehrsgesetz Vollzugsdefizite in den Ländern konsequent abzubauen. Bund und Länder sieht er zudem gefordert, bodenmarktpolitische Zielsetzungen präziser als bisher zu formulieren. Dann hätten die zuständigen Behörden und Gerichte klarere Maßstäbe für eine Versagung, wenn eine Veräußerung dem Ziel der Verbesserung der Agrarstruktur widerspreche. Dringenden Klärungsbedarf mahnte Krüsken im Hinblick auf Flächenverkäufe der KTG Agrar in Brandenburg an. AgE (21.11.2016)
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