Krüsken fordert neue Entschädigungsgrundsätze beim Netzausbau

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderung nach einer angemessenen Entschädigung für Grundeigentümer und Bewirtschafter beim Stromtrassenbau bekräftigt. Für alle Großprojekte des Netzausbaus mit Höchstspannungsleitungen müssten die Entschädigungsgrundsätze gesetzlich neujustiert werden, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Brief an den Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, Rainer Baake.
Für Krüsken ist nicht mehr vermittelbar, „dass Grundeigentümern immer noch wiederkehrende Zahlungen verwehrt werden, die lediglich einen geringen Anteil im Vergleich zu den mit Erdkabeln verursachten Mehrkosten betragen.“ Allein für die anstehenden Großprojekte SüdLink, SüdOstLink und A-Nord würden durch den gesetzlich verankerten Erdkabelvorrang bis zu 15 Mrd Euro Mehrkosten in Kauf genommen, während durch Erdkabel verursachte langfristige Mehrbelastungen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen weitgehend unberücksichtigt blieben. Ein bundesweit gültiger Rechtsrahmen sei unerlässlich für die notwendige Akzeptanz der Grundeigentümer beim beschleunigten Netzausbau.
Der Bauernverband spricht sich dafür aus, den Grundeigentümern zusätzlich zu den einmaligen Dienstbarkeitsentschädigungen wiederkehrende Zahlungen in Form einer einfachen und praktikablen Akzeptanzzahlung in Anlehnung an die Leitungskapazitäten der Stromtrassen einzuräumen. Vorgeschlagen werden jeweils 10 Euro je laufendem Meter Trasse bei je 2 Gigawatt Erdkabel sowie je laufendem Meter 380 kV-Freileitung.
Die wiederkehrenden Zahlungen könnten durch Einsparungen infolge eines mit höherer Akzeptanz möglichen beschleunigten Netzausbaus finanziert werden, so dass die Stromverbraucher nicht stärker belastet würden, erläutert Krüsken. Ein beschleunigter Netzausbau um nur wenige Monate könnte die erheblichen Aufwendungen zur Netzregelung, die sogenannten Redispatch-Kosten, einsparen. AgE (28.04.2017)
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