Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach grünes Licht für die vom Bundestag beschlossene Änderung des Düngegesetzes geben. Einstimmig hat der Agrarausschuss der Länderkammer in dieser Woche empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat wird sich am 10. März mit der Gesetzesnovelle befassen.
Mit knapper Mehrheit sprach sich der Ausschuss zudem für eine Entschließung aus. In dem von Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingebrachten Text wird die Gesetzesänderung als nicht weitgehend genug kritisiert. So wird bedauert, dass nicht alle Ländervorschläge vom Bundestag berücksichtigt worden sein. Konkret wird moniert, dass erst ab 2023 alle Betriebe bis auf eine Bagatellgrenze eine vollständige betriebliche Stoffstrombilanz vorlegen müssen.
Voraussichtlich am 31. März werden die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Düngeverordnung sowie die Änderung der sogenannten Anlagenverordnung als weitere Bestandteile des zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Düngepakets auf die Tagesordnung der Länderkammer kommen. Von Seiten der Grünen gibt es die Zusage, man werde nicht zusätzlich draufsatteln und die erwartete Zustimmung an weitergehende Verschärfungen koppeln.
Unterdessen hat der Fachverband Biogas (FvB) einige der Vorgaben in der geänderten Düngeverordnung als zu pauschal kritisiert. Hauptgeschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez nannte die geforderte Lagerkapazität von neun Monaten, wenn nicht ausreichend eigene Flächen für die Ausbringung der anfallenden Gülle oder Gärprodukte zur Verfügung stehen, sowie die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr für organische Düngemittel. Beide Regelungen würden den Verhältnissen in der Biogaserzeugung nicht gerecht. AgE
(24.02.2017)