Der letzte Baustein zur Umsetzung der EU-Agrarreform wird den Bundesrat aller Voraussicht nach ohne weitere Verzögerungen passieren. Der Agrarausschuss der Länderkammer empfahl in der vergangenen Woche, dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (Agrarzahlungen-Durchführungsgesetz) in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zuzustimmen. Die Entscheidung darüber wird der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. November treffen.
Mit dem Artikelgesetz wird unter anderem das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz durch das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz abgelöst. Insbesondere geht es darum, die Cross Compliance-Verpflichtungen ausschließlich durch Rechtsverordnung auszugestalten, um künftig flexibler auf Änderungen des EU-Rechts reagieren zu können. Geregelt wird ferner das Auslaufen der Vorschriften zum Erhalt von Dauergrünland im Rahmen von Cross Compliance Ende nächsten Jahres. Ab Anfang 2015 ist der Schutz des Dauergrünlandes bekanntlich Bestandteil vom Greening.
Konkretisiert werden mit dem Artikelgesetz die gestiegenen Datenschutzanforderungen im Rahmen des Integrierten Datenerhebungs- und Kontrollsystems (InVeKos). Einer Reihe von Länderforderungen hatte der Bundestag Rechnung getragen. Nicht berücksichtigt wurde allerdings der Vorschlag, eine Datenschutzregelung für Maßnahmen des Düngemanagements im InVeKos-Daten-Gesetz zu verankern. AgE
(28.10.2014)