Ländermehrheit für Abschaffung der Hofabgabeklausel

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Die Pläne der Koalition für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) stoßen bei den meisten Ländern auf Ablehnung. Der Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich in dieser Woche mit deutlicher Mehrheit für eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente aus.
In der beschlossenen Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Hofabgabeklausel als „nicht mehr zeitgemäß, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht“ kritisiert. Angesichts des demografischen Wandels, des weit fortgeschrittenen Strukturwandels in der Landwirtschaft und vielfach fehlenden Hofnachfolgern sei es „zunehmend weniger berechtigt und gerecht“, Landwirte bei Eintritt ins Rentenalter zur Aufgabe des eigenen Hofes zu drängen.
Darüber hinaus fordert eine Mehrheit der Länder eine Ausweitung der Abgabemöglichkeit unter Ehegatten auf Fälle einer teilweisen Erwerbsminderung. Sie schließen sich damit einer Forderung der Koalitionsfraktionen an, die die Regierung jedoch nicht in ihren Gesetzentwurf aufgenommen hat. Ihrer Auffassung nach soll die Abgabe des Unternehmens an Ehegatten auch künftig nur dann zulässig sein, wenn der abgebende Ehegatte voll erwerbsgemindert ist. Das vom Bundeskabinett beschlossene Artikelgesetz mit den vorgesehenen Änderungen bei der Hofabgabeklausel bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. AgE (11.09.2015)
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