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Chancengleichheit und Technologieoffenheit beim Breitbandausbau hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) angemahnt. Alle Landkreise müssten vom Breitbandförderprogramm des Bundes gleichermaßen profitieren können, forderte das Spitzengremium auf seiner heutigen Sitzung im rheinland-pfälzischen Kusel.
Berücksichtigt werden müssten auch die in den Landkreisen praktizierten Modelle des Breitbandausbaus, insbesondere das Betreiber- und das Deckungslückenmodell. DLT-Präsident Reinhard Sager begrüßte in diesem Zusammenhang neueste Überlegungen des Bundes, den Entwurf der Förderrichtlinie in diesem Sinne zu überarbeiten als einen Schritt in die richtige Richtung.
Weiterhin unterstützt wird vom Landkreistag das Ziel der Bundesregierung, bis 2018 flächendeckend eine Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s sicherzustellen. Das dürfe aber nicht bedeuten, dass kreisweite Ausbauprojekte, die bis 2018 begonnen, aber noch nicht fertigstellt worden seien, von der Förderung ausgeschlossen würden, warnte Sager.
Abgelehnt wird vom Präsidium eine Regelung in der Förderrichtlinie, nach der Landkreise, die im Rahmen des Betreibermodells ein eigenes Glasfasernetz errichtet haben, nach Ende des Förderzeitraums gehalten sind, diese Infrastruktur zu veräußern. Der DLT-Präsident kritisierte ein solches Veräußerungsgebot als ein Novum im deutschen Förderrecht, für das es keine verfassungsrechtliche Grundlage gebe. Die Verfassung lasse ein kommunales Engagement im Bereich des Netzausbaus zu. Die geplante Regelung diskreditiere ohne Grund das Betreibermodell und solle daher ersatzlos gestrichen werden, so Sager. Erforderlich sei schließlich, dass Bundes- und Landesfördermittel kombiniert und gemeinsam beantragt werden könnten. AgE
(01.10.2015)