Der Landtag in Düsseldorf muss sich erneut mit dem Landesjagdgesetz befassen. Wie der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen gestern berichtete, hat Landtagspräsidentin Carina Gödecke die Abgeordneten darüber informiert, dass die Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der geforderten Zahl an Unterschriften erfüllt. Letztere hatte sich auf 171 601 belaufen.
Gefordert werden mit der Volksinitiative im Einzelnen eine Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechts durch eine Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten, angemessene Jagdzeiten für nicht im Bestand bedrohte Wildarten, die Erleichterung von Schonzeitaufhebungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit sowie die Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern.
Verlangt werden auch die Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild, tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden und ein wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen, ferner die Stärkung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen, die sofortige Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber sowie die strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht.
Die Beschlussempfehlung der Landtagspräsidentin sieht laut Jagdverband vor, das Anliegen der Volksinitiative zunächst an den Umweltausschuss zu überweisen. Dort finde eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative statt. Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg beklagte im Rückblick, dass beim Gesetzgebungsverfahren 2015 keine einzige Neuregelung im Parlament sachlich erörtert worden sei, nicht einmal im Fachausschuss. Wir Jäger erwarten, dass der Landtag nun endlich vernünftige und praxisorientierte Regelungen für die Jagd trifft, betonte Müller-Schallenberg. AgE
(19.12.2016)