Landwirtschaft beim Hochwasserschutz berücksichtigen

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Der Präsident des Landesbauernverbandes (LBV) Brandenburg, Udo Folgart, hat sich eindeutig zum Hochwasserschutz auf Agrarflächen bekannt. Voraussetzungen dafür seien allerdings eine Weiterbewirtschaftung dieser Flächen und angemessene Entschädigungen, sagte Folgart bei der heutigen Landesbauernversammlung in Paaren.
Wenn Bauern Flächen für Polder und andere Hochwasserschutzflächen bereitstellten, müsse daher eine Bewirtschaftung dieser Flächen möglich bleiben und die Entschädigung zufriedenstellend geklärt sein, verlangte der LBV-Präsident. Derzeit habe man allerdings oft den Eindruck, dass die Landwirtschaft in den Hochwasserschutzplänen gar nicht vorkomme und die Pläne in Wahrheit „verkappte Naturschutzprogramme“ darstellten.
Handlungsbedarf sieht Folgart mit Blick auf einen effizienten Hochwasserschutz auch bei der Regulierung des Brandenburger Biberbestands. Seiner Ansicht nach zeigen durchlöcherte Deiche, unterhöhlte Gleise und Straßen sowie massenhaft von den Tieren gefällte Bäume, dass dringender politischer Handlungsbedarf bestehe. Die Bauern akzeptierten den Biber ebenso wie den Wolf, wollten aber vernünftige Grenzen gesetzt sehen, erklärte der LBV-Präsident. Dazu gehöre der Abschuss von Tieren, aber auch die Festlegung von Bestandsobergrenzen für ein vertretbares Miteinander von Biber und Landwirtschaft. AgE (19.05.2015)
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