Liquiditätssicherungsdarlehen der Rentenbank für frostgeschädigte Höfe

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Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Liquiditätssicherungsdarlehen für Betriebe aus Landwirtschaft, Garten- und Weinbau an, die durch den Kälteeinbruch Ende April Schäden zu verzeichnen haben. Wie die Rentenbank heute weiter mitteilte, müssen die Höfe für eine Darlehensgenehmigung im betroffenen Betriebszweig einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen. Weil ein Großteil der Ergebnisrückgänge erst im Herbst oder sogar im Frühjahr 2018 realisiert werde, bleibe das Programm mindestens bis Juni 2018 geöffnet.
Die Förderdarlehen werden laut den Angaben der Bank zu den besonders günstigen „Top-Konditionen“ angeboten. Die Ratendarlehen hätten eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren. Beim zehnjährigen Darlehen sei eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar. Die Darlehen seien mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) betrage zurzeit bei allen Laufzeiten 1,00 %.
Bei allen Liquiditätssicherungsdarlehen mit einer Zinsbindung von weniger als zehn Jahren wird der Rentenbank zufolge mit dem Kredit ein einmaliger Förderzuschuss von aktuell 1,00 % der Darlehenssumme ausgezahlt. Bei den Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. AgE (05.05.2017)
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