BMEL widerspricht Studie

Marktmacht am Bodenmarkt geht zu Lasten von Betrieben und Regionen

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist unzufrieden mit den Ergebnissen des von ihm initiierten Forschungsvorhabens "Marktmacht in landwirtschaftlichen Bodenmärkten". In seiner Bewertung distanziert sich das Ressort insbesondere von der Schlussfolgerung der Wissenschaftler, Marktmacht auf dem Bodenmarkt habe keine nachteiligen Effekte auf Betriebe und Regionen. Trotz deutlicher Hinweise auf die Existenz von Marktmacht hätten es die Autoren der Studie zudem versäumt, Vorschläge zur Novellierung des Bodenrechts in Bezug auf die agrarstrukturellen Ziele einer "breiten Eigentumsstreuung" sowie der "Vermeidung marktbeherrschender Positionen" zu unterbreiten.
Die Studie "Marktmacht in landwirtschaftlichen Bodenmärkten - Bedeutung, Messung, Abgrenzung" wurde von einem Forscherteam unter Federführung vom Direktor des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) in Halle, Prof. Alfons Balmann, sowie dem Leiter des Fachgebiets Allgemeine Betriebslehre des Landbaus an der Berliner Humboldt-Universität, Prof. Martin Odening, erarbeitet. Die Wissenschaftler kommen unter anderem zum Ergebnis, dass es derzeit keine Anzeichen für Bodenmarktmacht in größerem Umfang in Deutschland gebe. Maßnahmen für eine stärkere Regulierung landwirtschaftlicher Bodenmärkte seien daher nicht gerechtfertigt.
Zwar gebe die Studie begründete Hinweise auf die Möglichkeit marktbeherrschender Positionen auf regionalen Bodenmärkten sowie die unfaire Situation aus Pächtersicht, räumt das Agrarressort in seiner Stellungnahme zu dem Abschlussbericht des Projekts ein. Nicht ausreichend untersucht worden seien jedoch die Marktmacht auf der Anbieterseite und die Einkommenskonzentration in Holdingstrukturen, kritisiert das Ministerium.
Nach dessen Auffassung war der Auftrag für die Studie insgesamt zu stark auf die Flächenkonzentration fokussiert. Für eine umfassende Beurteilung hätten weitere Aspekte wie der Zugang zu Informationen über anstehende Verkäufe und Verpachtungen, das Erfahrungswissen von Personen oder Unternehmen über Verkäufe und Verpachtungen, mögliche Lagevorteile sowie die strukturell-organisatorische Überlegenheit einzelner Akteure berücksichtigt werden müssen. AgE (20.05.2021)
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