Änderungen beim BHV1-Regime geplant

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant angesichts des verbesserten Seuchenstatus beim Bovinen Herpes Virus (BHV1) Änderungen am Überwachungs- und Präventionsreglement. In einem Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung, der dem Bundesrat jetzt vorgelegt wurde, weist das Agrarressort darauf hin, dass die seit Ende 1997 laufenden staatlichen Maßnahmen deutliche Fortschritte bei der Bekämpfung des Virus gezeigt hätten. Zwischenzeitlich seien etwa 94 % der rinderhaltenden Betriebe in der Bundesrepublik frei von einer BHV-1-Infektion.
Um einerseits den Sanierungsfortschritt zu fördern und andererseits das Erreichte zu festigen, sollen nun nach Angaben des Ministeriums mehrere Regelungen der Verordnung hinsichtlich Vorbeugung und Untersuchung an den Sanierungsfortschritt angepasst werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass alle Rinder eines betroffenen Bestands geimpft werden sollen. Nach geltendem Recht müssen derzeit bei einem BHV1-Befund nur die positiv getesteten Tiere geimpft werden. Die Impfung des gesamten Bestands soll die Verschleppungen von BHV1 weiter minimieren.
Da dafür mehr Tiere mit Vakzinen behandelt werden müssen, geht das Agrarressort davon aus, dass für die tierhaltenden Betriebe in Abhängigkeit von der Bestandsgröße Mehrkosten entstehen werden. Nach Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums wird die Wirtschaft allerdings auch entlastet, da zukünftig bei Untersuchungen zur Aufhebung des Verdachtes oder des Seuchenausbruches oder zur Erlangung eines BHV1-freien Status nur noch eine Untersuchung erforderlich ist, statt wie bisher zwei Untersuchungen im Abstand von 30 beziehungsweise 60 Tagen. AgE (29.03.2015)
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