Änderungen im Futtermittel- und Tierschutzrecht im Bundestag

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Der Bundestag wird aller Voraussicht nach in dieser Woche das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften beschließen. Für die Debatte am Donnerstagnachmittag ist eine dreiviertel Stunde vorgesehen. Entscheiden dürfte sich in den nächsten Tagen zudem, ob sich Union und SPD noch auf eine Novelle des Gentechnikgesetzes zur Umsetzung der Opt-out-Regelung verständigen können.
Mit der geplanten Neuregelung im Futtermittelrecht soll das Verfütterungsverbot von tierischem Fett an Wiederkäuer aufgehoben werden. Dafür soll der entsprechende § 18 im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gestrichen werden. Daneben plant die Koalition ein gesetzliches Pelztierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt sowie ein Verbot der Schlachtung von Tieren im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit. Für bestehende Pelztierfarmen soll mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch eine vorläufige Erlaubnis für fünf Jahre gelten. Vom Schlachtverbot trächtiger Tiere sollen Schafe und Ziegen ausgenommen werden. Weiter zulässig sein sollen auch Notschlachtungen sowie Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen erforderlich sind.
Beschließen will die Koalition zudem das „Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“. Das sogenannte „Hochwasserschutzgesetz II“ war aufgrund unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Koalition unter anderem zur Regelung von Vorkaufsrechten für Flächen in Hochwasserrisikogebieten bereits einmal verschoben worden.
In der Kernzeit am Donnerstagvormittag stehen jeweils längere Aussprachen der Abgeordneten über den Entwicklungspolitischen Bericht sowie den Verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung auf der Tagesordnung des Bundestages. AgE (16.05.2017)
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