Neonikotinoide: Großbritannien sieht Bienengesundheit nicht in Gefahr

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Das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) hält das Risiko für gering, dass Bienen auf dem Feld mit einer schädlichen Dosis neonikotinoider Pflanzenschutzmittel in Berührung kommen könnten. Das geht aus einer aktuellen Einschätzung des DEFRA von Ende März hervor. Darin schließt das Ministerium seltene negative Effekte auf Bienen zwar nicht aus; unter normalen Umständen träten solche Wirkungen jedoch nicht auf. Laborstudien, die fast tödliche Auswirkungen von Neonikotinoiden auf Bienen belegten, gingen nicht von realistischen Umständen, sondern von extremen Szenarien aus, so DEFRA. Eine Konzentration von 1mg bis 5mg Neonikotinoid je Liter Nektar scheine der Schwellenwert, unterhalb dessen keine Effekte zu beobachten seien. Die meisten Rückstandsmessungen in Nektar und Pollen behandelter Pflanzen bewegten sich meistens an oder unterhalb dieses Werts. Ferner weideten Bienen nicht ausschließlich auf behandelten Kulturen, so dass mögliche Effekte der Pflanzenschutzmittel weiter abgeschwächt würden. In den Laborstudien seien die genannten Schwellenwerte wahrscheinlich um den Faktor 2 bis 10 überschritten worden.
DEFRA räumt ein, dass Feldversuche möglicherweise keine statistischen Aussagen zuließen; gesammelte Belege aus mehreren unabhängigen Untersuchungen ließen dies jedoch unwahrscheinlich erscheinen. Jegliche Wirkungen dürften klein und biologisch nicht signifikant sein. Darüber hinaus verweist das Ministerium darauf, dass die Ölrapsproduktion auf Bestäuber angewiesen sei. Bereits die Tatsache, dass mit Neonikotinoiden behandelter Raps in Großbritannien seit mehr als einem Jahrzehnt produktiv genutzt werde, sei ein Anzeichen dafür, dass die Zahl bestäubender Insekten einschließlich Bienen durch das Vorhandensein von Neonikotinoiden nicht verringert würde.
Die Bewertung durch DEFRA fügt der Diskussion um ein zweijähriges Teilverbot der drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidachloprid und Thiamethoxam in bienenattraktiven Kulturen eine neue Facette hinzu. Nach einem Patt im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) will die Europäische Kommission ihren Vorschlag in der zweiten Aprilhälfte auf noch einmal in einem Berufungsausschuss präsentieren. Finden sich auch dort keine klaren Mehrheiten für oder gegen ein Verbot, wird die Kommission es voraussichtlich in Eigenregie durchsetzen. AgE (05.04.2013)
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