Der Bundesrat hat heute grünes Licht für den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Allergenkennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln gegeben. Die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung gilt ab dem 13. Dezember 2014. Ab dann müssen die Informationen, welche potentiell allergen wirksamen Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendetet wurden, für Verbraucher unmittelbar und leicht erhältlich sein. Zudem muss in den Verkaufsräumen an gut sichtbarer Stelle ein deutlicher Hinweis erfolgen, wo und wie Kunden die Allergeninformation erhalten können.
Die Verordnung sieht vor, dass neben schriftlichen Informationsmöglichkeiten für die Unternehmen auch eine mündliche Information möglich ist. Basis für die mündliche Information muss allerdings eine schriftliche Dokumentation sein, die sowohl nachfragenden Verbrauchern als auch den zuständigen Kontrollbehörden leicht zugänglich gemacht werden muss.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sprach von einer praxisgerechten Regelung für die Lebensmittelunternehmen, denen zugleich eine große Flexibilität für die Ausgestaltung einer sicheren Allergeninformation gewährt werde. Es bleibe den Anbietern freigestellt, auf welche Art und Weise sie ihrer Dokumentationspflicht nachkämen. Die Verordnung schaffe Rechts- und Planungssicherheit für die beteiligten Branchen. AgE
(02.12.2014)