Neue Fördermaßnahmen für die Gemeinschaftsaufgabe

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Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) kommt offenbar in Gang. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kündigte am Rande eines Bürgerdialogs gestern in Bismark-Kläden in Sachsen-Anhalt eine deutliche Ausweitung des bisherigen Förderkatalogs an. Dem Vernehmen nach sollen künftig auch Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinbetriebe gefördert werden können. Hinzukommen sollen Investitionen in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen, zur Verlagerung von Tätigkeiten und Umgestaltung von Gebäuden auch außerhalb der Landwirtschaft, zugunsten des Tourismus sowie zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern.
Schmidt kündigte die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Änderung des GAK-Gesetzes für die nächsten Wochen an. Für die vorhergehende Ressortabstimmung erwartet der Minister nach den bisherigen Gesprächen auf Fachebene offenbar keine Probleme, so dass die parlamentarischen Beratungen noch in diesem Jahr beginnen dürften. Die Neufassung des Gemeinschaftsaufgabengesetzes bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Schmidt stellte klar, dass die Ausweitung des Förderspektrums nicht zu Lasten der bisherigen Agrarstrukturförderung gehen werde. Hier werde es keine Abstriche geben. „Ich will mehr Geld für den ländlichen Raum“, bekräftigte der CSU-Politiker.
Neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie des Küstenschutzes soll die GAK künftig auch dazu beitragen, leistungsfähige ländliche Gebiete zu gewährleisten. AgE (18.09.2015)
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