Neue Vorschriften zur Lebensmittelüberwachung in der EU rücken näher

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Die geplanten neuen europäischen Vorschriften zu den amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen in allen Mitgliedstaaten haben eine wichtige Hürde genommen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, haben die Botschafter der Mitgliedstaaten nach mehrjährigen Beratungen einer neuen „EU-Kontrollverordnung“ zugestimmt. Bevor diese in Kraft treten kann, müssen aber noch das Europaparlament und der Agrarrat die Verordnung billigen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte heute in einer Stellungnahme, dass mit der neuen Verordnung europaweit die Lebensmittelsicherheit verbessert werde und der Schutz vor Lebensmittelbetrug stärker in den Fokus rücke. „Wir schaffen den Rahmen für amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette“, betonte der CSU-Politiker.
Schmidt unterstrich, dass es mit der überarbeiteten Kontrollverordnung auch zu Verbesserungen beim Tierschutz kommen werde, wofür sich Deutschland in den Verhandlungen stets ausgesprochen habe. So könnten Verfahren zur Bewertung und Steigerung des Tierschutzniveaus europaweit einheitlich entwickelt und angewendet werden. Ziel der neuen Verordnung sei es, die Anforderungen an die Lebensmittelkontrolleure in der EU zu vereinheitlichen. Außerdem solle sie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten weiter verbessern.
Nach zahlreichen Lebensmittelskandalen in der Vergangenheit, wie beispielsweise bei der Umdeklarierung von Pferdefleisch, werden der Verordnung zufolge zudem die Strafen für Betrüger verschärft. Die Verpflichtung zur Gebührenerhebung, die im Kommissionsvorschlag enthalten war, wurde gestrichen. AgE (19.07.2016)
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