Neuregelung der Veröffentlichung von Direktzahlungen im Bundesrat

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Die vorgesehene Neuregelung der Veröffentlichung der Empfänger von EU-Beihilfen in Deutschland nimmt in dieser Woche ihre letzte Hürde. Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat am kommenden Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes zustimmen, demzufolge ab dem 31. Mai auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort veröffentlicht werden. Ebenfalls grünes Licht wird die Länderkammer für die Zweite Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung geben, mit der die Durchführungsbestimmungen angepasst werden.
Stellung nehmen wird der Bundesrat zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes, in dessen Mittelpunkt die Ausweitung der Rebflächen im Zuge des neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in der EU steht.
Nach Maßgabe von jeweils einer Reihe von Änderungen wird der Bundesrat einigen Verordnungen der Bundesregierung zustimmen. Dazu zählt die Erste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung, mit der insbesondere das Inverkehrbringen weiterer Stoffe ermöglicht werden soll, die die Wirksamkeit von stickstoffhaltigen Düngemitteln steuern können. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung sollen Regelungen hinsichtlich der Vorbeugung und Untersuchung an den Sanierungsfortschritt angepasst werden. Schließlich entscheidet die Länderkammer über die Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen, mit der nähere Einzelheiten im Hinblick auf das Antibiotikaminimierungskonzept festgelegt werden sollen.
Ohne Änderungen zustimmen wird der Bundesrat nach derzeitigem Stand der Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen, der Dreizehnten Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung. AgE (05.05.2015)
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