Nordrhein-westfälisches Landesnaturschutzgesetz „nicht verfassungskonform“

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Das am 25. November 2016 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene Landesnaturschutzgesetz ist „in Teilen nicht verfassungskonform“. Zu diesem Ergebnis kommt ein zum verfassungsrechtlichen Schutz des Waldeigentums vom früheren Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof und von der Rechtswissenschaftlerin Prof. Charlotte Kreuter-Kirchhof erstelltes Gutachten. Wie der Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen dazu heute berichtete, fordert das Gutachten, das im Auftrag einer Gruppe von Land- und Forstbesitzern erstellt wurde, die neue Landesregierung de facto zur Korrektur des Gesetzes auf.
Ein Handlungsmittel, das Eigentümerfreiheit und Naturschutz miteinander versöhne, sei der Vertragsnaturschutz. „Unsere umfangreichen Stellungnahmen zur Biodiversitätsstrategie Nordrhein-Westfalen, zum Ökologischen Jagdgesetz und letztlich auch zum Landesnaturschutzgesetz wurden von der alten Landesregierung und der Mehrheit des Landtages ignoriert“, beklagte der Waldbauernverband. Das Gutachten zeige, dass hier die politisch Verantwortlichen auf dem „Holzweg“ gewesen seien, so der Verbandsvorsitzende Dr. Philipp Frhr. Heereman. Er forderte eine sofortige Novellierung aller Umweltgesetze, damit untergeordnete Behörden nicht noch schnell Fakten gegen das Eigentum schaffen könnten.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe, betonte mit Blick auf das Gutachten, dieses zeige auf, dass durch das Gesetz freie Menschen bevormundet würden. Damit folgte es nicht dem verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Freiheit und schade dem Schutz der Natur. Eine Novellierung sei daher unabdingbar, so Deppe. Diese Bevormundungspolitik der abgewählten Regierung sei schon in der Landtagsanhörung scharf kritisiert worden. Die damals erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken seien arrogant vom Tisch gewischt worden. AgE (01.09.2017)
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