Afrikanische Schweinepest

Nordrhein-Westfalen verstärkt die Tierseuchenprävention

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Mit gemeinsamer Kraft wollen sich Politik und Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) entgegenstellen. Wie das Agrarressort in Düsseldorf heute mitteilte, wurde sich in einer gemeinsamen Vereinbarung mit der Landwirtschaftskammer, dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV), dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), der Landesvereinigung Ökologischer Landbau (LVÖ) sowie mit den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe darauf verständigt, zusätzliche Präventivmaßnahmen einzuführen.
"Nordrhein-Westfalen ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt - und das soll in Zukunft auch so bleiben. Deshalb setzen wir weiterhin auf eine enge Kooperation und Vernetzung aller Akteure", erklärte Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. Für noch mehr Schutz soll fortan eine strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen mit wirksamem Monitoring sorgen - sowohl in Großbetrieben als auch bei Hobbyzüchtern. Darüber hinaus sollen Blutuntersuchungen bei Tieren intensiviert werden, um Infektionen schnellstmöglich zu erkennen.
Über die Vereinbarung wird unter anderem geregelt, dass vorhandene Frühwarnsysteme auf ASP, darunter Blutuntersuchungen bei lebenden Schweinen mit unspezifischen Krankheitssymptomen, intensiviert werden. Zudem werden alle Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen aufgerufen und verpflichtet, erneut zu prüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Eintrag der ASP in ihre Bestände zu verhindern und erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu bietet die Tierseuchenkasse als Unterstützung einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an. Zusätzlich stehen die Veterinärämter zur Verfügung, um kostenfreie amtliche Biosicherheitschecks durchzuführen.
Bei der Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die ASP handelt es sich laut Ministerium um eine Selbstverpflichtung der Branche. Nordrhein-Westfalen sei das erste Land, das eine solche Vereinbarung getroffen habe, basierend auf der Eigenverantwortung von Unternehmen gemäß Artikel 10 des Tiergesundheitsaktes der Europäischen Union. AgE (09.08.2022)
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