Nordrhein-Westfalen will höhere Anforderungen an die Schweinehaltung

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Auf eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an die Schweinehaltung zielt ein von Nordrhein-Westfalen eingebrachter Verordnungsantrag zur Änderung der bundesweiten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ab, der am kommenden Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung steht und aller Voraussicht nach zur weiteren Beratung in den Agrarausschuss überwiesen wird. Im Kern geht um eine Anhebung des Mindestplatzangebots je Tier um etwa 30 %. Gelten soll dies für Zuchtläufer und Mastschweine ebenso wie für Jungsauen und Sauen sowie für Absetzferkel. Die rot-grüne Landesregierung beziffert die damit verbundenen zusätzlichen Produktionskosten für die Halter auf etwa 10 Euro je Mastschwein. Begründet wird der erhöhte Platzbedarf mit dem gestiegenen Leistungsvermögen der Schweine, das sich insbesondere in gesteigerten Tageszunahmen und damit einer höheren Futteraufnahme widerspiegele.
Darüber hinaus sollen den Schweinen künftig organisches Beschäftigungsmaterial wie Stroh und Heu sowie Strukturfutter zur Stabilisierung des Darmtrakts zur Verfügung stehen müssen. Für Aufzuchtferkel und Mastschweine soll ein Mindestrohfasergehalt von 5 % im Futter vorgeschrieben werden. Ferkelerzeuger sollen eine Mindestsäugezeit von 28 Tagen und ein Mindestabsetzgewicht von 5 kg sicherstellen.
Für Schweinehalter soll künftig entsprechend den Regelungen in der Mastgeflügelproduktion ein Sachkundenachweis gefordert werden. Schließlich sollen die Halter für ein einwandfreies Trinkwasserangebot sorgen müssen, Zu diesem Zweck sollen die Wasserleitungen jährlich gereinigt werden müssen. Bei Wasser, das nicht aus dem Versorgungsnetz eines öffentlich-rechtlichen Wasserversorgungsunternehmens stammt, soll alle drei Jahre eine Wasseranalyse vorgenommen werden müssen. AgE (01.05.2013)
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