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Die Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen ist heute in Kraft getreten. Damit findet eine jahrelange Auseinandersetzung um die Neufassung des Düngerechts zumindest in diesem Bereich ihren Abschluss. Nach wie vor keine Entscheidung gibt es allerdings zur Stoffstrombilanzverordnung, mit der Einzelheiten der im Düngegesetz zum 1. Januar 2018 vorgeschriebenen betrieblichen Stoffstrombilanz geregelt werden sollen.
Dem Vernehmen nach setzen die Koalitionsfraktionen ihre Verhandlungen fort. Die Chancen auf eine Verständigung werden als offen beurteilt. Sollte es zu keiner Verständigung kommen, könnten sich die Länder veranlasst sehen, eigene Vorschriften zur Umsetzung der Stoffstrombilanz zu erlassen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte indes davor, mit der Stoffstrombilanzverordnung die gerade nach langen Verhandlungen zum Abschluss gebrachte Düngeverordnung nochmals zu verschärfen.
Die Länder rief der Bauernverband anlässlich des Inkrafttretens der Düngeverordnung dazu auf, die Neuregelung mit Augenmaß umzusetzen und die Anpassungsmöglichkeiten der Betriebe realistisch einzuschätzen. Flankiert werden müsse die Umsetzung durch eine intensive Beratung, eine praxistaugliche Handhabung sowie eine begleitende Förderung, etwa für emissionsmindernde Ausbringungstechnik, erklärte der DBV. AgE
(06.06.2017)