Tierschutztransportverordnung

Novelle tritt zum Jahreswechsel in Kraft

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Mit dem Jahreswechsel gelten in Deutschland neue Vorgaben für inländische Tiertransporte. Die entsprechende Änderung der Tierschutztransportverordnung wurde heute verkündet. Ab dem 1. Januar 2022 darf die Beförderung zum Schlachthof demnach bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad nicht länger als 4,5 Stunden dauern. Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden als Ordnungswidrigkeit auch bei Transporten zu einem Schlachtbetrieb von weniger als acht Stunden geahndet und mit Bußgeld bewehrt. Verletzungen der Vorgaben zu Belüftung und Temperaturüberwachung von Straßentransportmitteln und der Transport von bestimmten transportunfähigen Tieren können ebenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Angehoben wird zudem das Mindestalter für den Kälbertransport, und zwar von 14 auf 28 Tage. Für diese Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Einwände des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sind somit nicht berücksichtigt worden. Der Verband hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium im Juli aufgefordert, die Novelle nicht zu verkünden und vor erheblichen Marktverwerfungen durch die Anhebung des Mindestalters für Kälber gewarnt. Erfasst werde nur der innerdeutsche Transport, während Export und Transit von Kälbern unberührt blieben. Der DBV erwartet zudem genehmigungsrechtliche Probleme durch die relativ kurze Übergangsfrist.
Die geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hob die Verbesserungen beim Tierschutz hervor. "Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen sind lange Transporte für Tiere belastend", erklärte die CDU-Politikerin. Deutschland gehe in der Europäischen Union in Sachen Tierschutz voran, andere Mitgliedstaaten würden nachziehen. Ziel müsse es sein, die Standards europaweit verbindlich anzuheben. Nicht in die Novelle geschafft haben es Vorgaben zum Transport in tierschutzproblematische Drittstaaten. Bei der Abstimmung im Bundesrat waren die Ländervertreter einer entsprechenden Empfehlung des Agrarausschusses nicht gefolgt. Dieser hatte eine Liste mit 17 Drittländern vorgeschlagen, in die das Verbringen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen untersagt werden sollte. AgE (01.12.2021)
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