Offene Fragen zu Rückständen in der Ökoverordnung

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Bei der Novellierung der EU-Ökoverordnung ist die Europäische Kommission hinsichtlich der Bewertung der Kontamination von Erzeugnissen mit Pflanzenschutzmittelrückständen einen Schritt auf die Branche zugegangen. Wie der zuständige Berichterstatter und Grünen EU-Abgeordnete Martin Häusling im Rückblick auf die jüngsten Verhandlungsrunde zwischen Europaparlament, Rat und Kommission gegenüber AGRA-EUROPE heute ausführte, hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Zertifizierung von Ökoprodukten im Zuge der neuen EU-Ökoverordnung erst dann abzuerkennen, wenn bei diesen mehr als zwei Pflanzenschutzmittelreste nachgewiesen werden. Laut Häusling sind viele Detailfragen bei dem Vorschlag aber offen geblieben.
Ursprünglich wollte die EU-Kommission die Grenzwerte von Babyprodukten auf Ökoware übertragen und hatte dies zur roten Linie in den Trilog-Verhandlungen erklärt. Das wiederum hatte zu deutlichen Protesten im Europäischen Parlament und von verschiedenen Mitgliedstaaten geführt.
Zu den nach wie vor ungeklärten Punkten zählt laut Häusling, ob es sich um eine Nachweisgrenze oder einen definierten Wert handeln soll, etwa das Dreifache der Nachweisgrenze. Nach Ansicht des grünen EU-Abgeordneten sollte der Fund zudem nicht sofort zur Aberkennung der Zertifizierung führen, sondern zunächst eine Untersuchung auslösen, um zu klären, ob es sich um eine Verunreinigung oder einen Betrugsversuch handle. Geklärt werden sollte zudem, wieviel Produkte überhaupt von der neuen Regelung potentiell betroffen wären. Bisher sei nicht klar, über „welche Mengen man eigentlich“ hier rede.
Überrascht zeigte sich Häusling darüber, dass es zwischen der slowakischen Ratspräsidentschaft und der Kommission anscheinend eine Vorabsprache zu dem Grenzwertvorschlag gegeben habe. Der Grünen-Politiker äußerte die Hoffnung, dass der Vorschlag beim Agrarrat übernächste Woche auf den Tisch kommt und vor allem von den Mitgliedstaaten hinterfragt wird. Einige, darunter auch Deutschland, hätten sich bisher deutlich gegen die Übertragung der Grenzwertregelung für Babykost auf Ökoware ausgesprochen. AgE (05.12.2016)
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