Pachtpreise für Agrarflächen in Rheinland-Pfalz auf Rekordniveau

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Die Pachtentgelte für landwirtschaftliche Flächen haben in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems heute berichtete, zahlten die landwirtschaftlichen Betriebe 2016 durchschnittlich 233 Euro an Pacht je Hektar; das war so viel wie noch nie seit Einführung dieser Erhebungsmerkmale im Jahr 1971. Gegenüber dem Jahr 2013 sind die Pachtentgelte demnach im Landesmittel pro Hektar um 19 Euro oder 9 % gestiegen, verglichen mit 2010 um 34 Euro beziehungsweise 17 %.
Den Statistikern zufolge hatten die rund 17 600 in Rheinland-Pfalz ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe im März 2016 etwa 63 % der von ihnen bewirtschafteten Fläche von 707 000 ha zugepachtet. Da Pachtverträge in der Regel für längere Zeiträume abgeschlossen würden, steige das Pachtpreisniveau nur langsam an, erläuterte die Behörde. Für neu gepachtete Flächen oder Flächen, für die die Pachtpreise angepasst worden seien, hätten die Landwirte zuletzt im Durchschnitt 314 Euro je Hektar zahlen müssen.
Gepachtetes Ackerland kostete in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 nach Angaben des Statistikamtes im Schnitt 227 Euro/ha, was im Vergleich zu 2013 eine Verteuerung um 18 Euro oder 9 % bedeutete. Die Pachten für Dauergrünland erhöhten sich um 7 Euro beziehungsweise gut 7 % auf 103 Euro/ha.
Neben der Nutzungsmöglichkeit der Fläche hat auch die Rechtsform einen Einfluss auf die Pachtpreise. So zahlten den Angaben der Statistiker zufolge beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe, die in der Rechtsform einer Personengesellschaft, so als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), geführt werden, zuletzt durchschnittlich 278 Euro für einen Hektar gepachtetes Ackerland. Einzelunternehmen - Familienbetriebe - hatten dagegen nur 208 Euro dafür aufzuwenden. Beim Dauergrünland sind die Unterschiede weniger deutlich ausgeprägt: Personengesellschaft zahlten im Mittel 116 Euro für einen Hektar Dauergrünland, während Familienbetriebe 100 Euro/ha aufbringen mussten. AgE (12.01.2017)
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