Pflanzenschutz darf der Artenvielfalt nicht im Wege stehen

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An ihre Verantwortung auch in Bezug auf die Artenvielfalt sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz hat Dr. Jutta Klasen vom Umweltbundesamt (UBA) die Ackerbauern erinnert. Beim vierten Ackerbautag des Deutschen Bauernverbandes (DBV) monierte Klasen heute in Berlin, dass Berufsstand und Industrie zwar regelmäßig den Nutzen von Pflanzenschutzmitteln zur Ernährungssicherung kommunizierten, gleichzeitig aber oft deren Kosten für die Natur und die Gesellschaft vernachlässigten. Dabei sei bekannt, dass auch zugelassene Mittel und Wirkstoffe ein Risikopotential für die Umwelt mit sich brächten.
Gefahren gehen laut Angaben von Klasen neben der direkten Schadwirkung der Mittel auch vom möglichen unsachgemäßen Einsatz sowie von indirekten Wirkungen der Pflanzenschutzwirkstoffe auf natürliche Kreisläufe aus. Die Tierärztin rief die Anwender deshalb zu noch größeren Anstrengungen bei der Schaffung von Kompensationsflächen auf. Der fünfprozentige Anteil ökologischer Vorrangflächen reicht nach ihrer Auffassung nicht aus, um die negativen Folgen des Pflanzenschutzeinsatzes zu kompensieren.
Klasen hob in diesem Zusammenhang hervor, dass es den Entscheidern des UBA bei der Bewertung von Umweltrisiken nicht um das Verbot von Wirkstoffen gehe. Ziel sei vielmehr die Risikominimierung und die Förderung der korrekten Anwendung. Zusätzliches Engagement bei der Schaffung von Rückzugsflächen und dem Erhalt der Artenvielfalt lohne sich dabei gerade auch für die Landwirte, erklärte Klasen. Solche Maßnahmen wirkten sich nämlich positiv auf die Zulassungsbewertung bestehender und neuer Pflanzenschutzmittel aus. AgE (11.05.2016)
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