Pflanzenzüchter beharren auf praxisgerechter Umsetzung des Nagoya-Protokolls

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Die Nichtigkeitsklage von 17 deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen gegen die EU-Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls wird im Rechtsmittelverfahren weiter verfolgt. Wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) am Dienstag mitteilte, haben die Kläger beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung eingelegt, nachdem die Klage Mitte Mai vom erstinstanzlichen Gericht der Europäischen Union (EuG) wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen worden war. Angesichts der Bedeutung der EU-Verordnung für die Züchtungsbranche wollen die Kläger den EuGH von ihrer individuellen Betroffenheit überzeugen. Diese formelle Voraussetzung für die Klageerhebung hatte das EuG zuvor verneint.
„Die Pflanzenzüchter in Deutschland unterstützen den mit dem Nagoya-Protokoll angestrebten fairen Vorteilsausgleich zwischen Gebern und Nutzern genetischer Ressourcen“, betont BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer. Die EU-Verordnung schaffe jedoch nicht die für die Züchtung benötigten praktikablen Lösungen. Laut BDP betrifft die Hauptkritik der Züchter die mögliche Anwendbarkeit der EU-Verordnung auf kommerzialisierte Sorten. Neu zugelassene Sorten könnten unter die Definition der genetischen Ressource fallen. Dies würde den Züchtern zufolge nicht nur ausufernde Dokumentationspflichten bedeuten, sondern stünde vor allem im eklatanten Widerspruch zur im Sortenschutz verankerten Züchtungsausnahme, also die Erlaubnis zur Weiterzüchtung ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers. AgE (30.07.2015)
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