Pilotprojekte zur Hygiene-Ampel in Duisburg und Bielefeld rechtswidrig

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die Befürworter einer sogenannten Hygiene-Ampel im Gastronomiebereich haben einen Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied heute, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen keinen rechtlichen Anspruch darauf habe, dass die Behörden die im Rahmen der Risikobeurteilung von Gastronomiebetrieben ermittelten Punktwerte herausgeben. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel sprach von einem „rabenschwarzen Tag für den Verbraucherschutz“. Er gab dem Bund die Schuld, da über das von diesem erlassene Verbraucherinformationsgesetz nicht ausreichend Transparenz für die Bürger geschaffen werden könne.
Die beklagten Städte Duisburg und Bielefeld hatten zur Ermittlung der Kontrollhäufigkeit von Gastronomiebetrieben risikoorientierte Kontrollen durchgeführt und dabei ein Punkte-Beurteilungssystem verwendet. Die Punktzahl erhöhte sich mit der Risikoeinstufung des Betriebs und desto häufiger erfolgten Kontrollen. Beurteilt wurden etwa die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen, Mitarbeiterschulung, Eigenkontrolluntersuchungen, bauliche Beschaffenheit und Personalhygiene.

Gefördert durch das Düsseldorfer Agrarressort beantragte die Verbraucherzentrale bei den Städten Duisburg und Bielefeld die laufende Herausgabe des Gesamtpunktwertes für alle Gastronomiebetriebe. Sie ordnete die Punktwerte dann drei Ergebnisstufen in den Farben grün, gelb und rot zu und zeigte auf ihrer Internetseite sowie in einer App die Bewertung in den Ampelfarben an. Gegen die Herausgabe der Punktwerte an die Verbraucherzentrale klagten mehrere Gastronomiebetreiber aus Duisburg und Bielefeld.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte jetzt mit insgesamt neun Urteilen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Minden. Die Weitergabe der von der Verbraucherzentrale nachgefragten Informationen finde im Verbraucherinformationsgesetz keine rechtliche Grundlage. Der Wert gebe keine Auskunft über konkret festgestellte Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Vorschriften und lasse auch keine Rückschlüsse auf konkrete Ergebnisse der Betriebskontrolle zu; seine Weitergabe entspreche deshalb auch nicht dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes, Transparenz zu schaffen, stellten die Richter fest. Sie ließen keine Revision zu.
Die klagenden Wirte hatten von ihrem Branchenverband, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), Rückdeckung erhalten. Er lehnt eine verpflichtende Hygiene-Ampel als „pseudotransparent“, „überflüssig“ und „verzerrend“ ab. Dehoga kritisiert, dass für den Verbraucher dabei nicht ersichtlich sei, ob eine negative Bewertung auf echte Hygienemängel oder bloße Verstöße gegen die Dokumentationspflicht fuße. AgE (13.12.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Landwirtschaft
Immer weniger Arbeitskräfte
06.05.2024 — Die Landwirtschaft in Deutschland zählt immer weniger Beschäftigte. Laut der jüngsten Agrarstrukturerhebung waren es im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte und damit 7% weniger als bei der Zählung 2020. Maßgeblich war der starke Rückgang der Zahl der Saisonarbeitskräfte um 12% sowie der Familienarbeitskräfte um 8%. Hingegen nahm die Zahl der ständigen Arbeitskräfte um 3% zu.
EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.
NABU-Umfrage zum Wolf
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
02.05.2024 — Laut einer forsa-Umfrage freuen sich drei Viertel der Menschen hierzulande über die Rückkehr des Wolfes. Außerdem sieht die Mehrheit in dem Tier keine Bedrohung für den Menschen. Etwa 62% gehen davon aus, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Der Naturschutzbund Deutschland setzt auf Herdenschutz und fordert eine sachlichere Diskussion zum Wolf.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.

xs

sm

md

lg

xl