Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden künftig die Möglichkeit haben, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Territorium trotz einer EU-weiten Anbauzulassung zu verbieten. Die Unterhändler von Rat und Europaparlament haben während der Nacht zum Donnerstag in Brüssel einen Kompromiss zum sogenannten Opt-out-Vorschlag gefunden. Die Forderung des Umweltausschusses, Verbote auch mit Umweltschutzbedenken zu begründen, konnte die Verhandlungsführerin des Parlaments, Frédérique Ries von den belgischen Liberalen, dabei nicht durchsetzen. Zulässig sind hingegen befürchtete negative Effekte vor Ort durch eine Änderung der landwirtschaftlichen Praktiken, der Biodiversität oder des Landschaftsbildes.
Die Schattenberichterstatterin der EVP-Fraktion, Elisabeth Köstinger, sprach im Anschluss von einem historischen Moment. Nach vierjährigem Tauziehen zwischen den Mitgliedstaaten wurde das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Landes beim Anbau gentechnikveränderter Pflanzen endlich auch gesetzlich verankert, so die ÖVP-Agrarexpertin im Europaparlament. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Martin Häusling, äußerte hingegen Zweifel an der Rechtssicherheit von Verboten, denen nicht der Umweltschutzgedanke zugrunde liegt.
Hinter dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 stand eine gemeinsame Initiative von Österreich und den Niederlanden. Das Verhandlungsergebnis muss von Parlament und Rat jetzt noch formell abgesegnet werden. Danach können gentechnikkritische Mitgliedstaaten unmittelbar Maßnahmen ergreifen. AgE
(05.12.2014)