Raiffeisenverband verteidigt Andienungs- und Abnahmepflicht

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Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) warnt davor, die Andienungs- und Abnahmepflicht bei der Vertragsgestaltung von Rohmilchlieferungen in Frage zu stellen. Gerade in Tiefpreisphasen biete die Abnahmegarantie der Molkereigenossenschaft den Erzeugern ein hohes Maß an Sicherheit, erklärte der DRV anlässlich des heute von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vorgestellten Milchberichts 2017. Der DRV relativierte damit die Einschätzung im Milchbericht, die Andienungs- und Abnahmepflicht erhöhe bei schwacher Nachfrage die Preisvolatilität und befördere den Rückgang der Milchpreise.
Begrüßt wird vom DRV der Hinweis im Milchbericht, dass die Ausgestaltung der Lieferbeziehung zwischen Molkerei und Milcherzeuger in der Verantwortung aller Marktteilnehmer liege. Zudem werde anerkannt, dass die Milchlieferanten die Mitgliedschaft in der Genossenschaft freiwillig erworben hätten und sie ihre Mitverwaltungsrechte in Form der Abstimmung in den General- und Vertreterversammlungen ausübten.
Der Raiffeisenverband unterstreicht zudem die im Milchbericht getroffene Feststellung, dass eine Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation auf nationaler Ebene nicht sinnvoll sei. Eine Absage erteilt der DRV jedoch einer Anpassung der EU-Vorschrift mit dem Ziel einer strikteren Regelung hinsichtlich der Rohmilchpreise und -mengen.
Offen zeigte sich der Raiffeisenverband gegenüber der Gründung eines anerkannten Branchenverbandes. Voraussetzung sei aber, dass eine solche Weiterentwicklung der Organisationsstruktur von der genossenschaftlichen Molkereiwirtschaft befürwortet werde und in der Praxis ein Mehrwert entstehe. Die im Milchbericht als wichtig eingestuften Themen wie Marktvolatilität und Tierwohl habe die Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM) bereits aktiv aufgegriffen. AgE (02.06.2017)
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