Rapsdüngung nach neuer Düngeverordnung – Stickstoffbilanz im Auge behalten

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Die Rapsbestände auf den Feldern sind zurzeit sehr unterschiedlich. In Abhängigkeit von den Aussaatbedingungen sowie vom Witterungsverlauf im Herbst und über Winter ist von schwach entwickelten bis hin zu sehr üppigen Beständen alles zu finden. Die vielerorts überdurchschnittlichen Niederschläge führten zu einer starken Verlagerung von Stickstoff und von Schwefel. Das ist in der Düngungsstrategie zu berücksichtigen.
Durch die nun geltende neue Düngeverordnung (DüV) sind sowohl bei der N-Bedarfsermittlung als auch bei der N-Bilanzierung neue Bestimmungen verbindlich. Die DüV sieht für jede Kultur eine maximal zu düngende N-Menge vor. Diese ist am mittleren Ertrag der letzten drei Jahre gekoppelt. Die Düngebedarfsermittlung orientiert sich dabei an einem Basiswert für den Ertrag. Dieser liegt für Raps bei 40 dt/ha und sieht einen N-Bedarf von 200 kg N/ha vor. Entsprechend der tatsächlichen Ertragserwartung sind bei Abweichungen vom Basisertrag Korrekturen vorzunehmen. Diese Abweichungen finden Sie kostenlos hier in diesem Artikel.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.skwp.de und unter http://www.duengerfuchs.de. (21.02.2018)
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