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Im Rahmen des sogenannten vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit der Ukraine (DCFTA) hat der EU-Agrarrat befristeten zusätzlichen Handelskonzessionen zugestimmt.
Mit der gestrigen Entscheidung beim Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Brüssel werden der Ukraine eine Reihe zollfreier Quoten für bestimmte Agrarprodukte eingeräumt. Bei Enthaltung Polens stimmten alle anderen Agrarressortchefs für die Handelspräferenzen.
Für den Zeitraum von drei Jahren werden der Ukraine sogenannte Nullzinskontingente zugesprochen, die für Mais bei jährlich 625 000 t, für Gerste bei 325 000 t, für Weizen bei 65 000 t und für Hafer bei 4 000 t liegen. Zudem werden pro Jahr Lieferungen von 2 500 t natürlichem Honig, 3 000 t verarbeiteten Tomaten sowie 500 t Traubensaft erlaubt. Darüber hinaus darf die Ukraine jährlich 7 800 t Grobgrieß und Pellets bestimmter Getreidearten zollfrei in die EU exportieren.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Bemühungen der Ukraine um Wirtschaftsreformen sollen die Exporteure des Landes mit diesen Quoten einen besseren Zugang zum EU-Markt erhalten. Das Europäische Parlament hatte den oben genannten Quoten bereits am 4. Juli zugestimmt. Das Assoziierungsabkommen wird seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt und kann am 1. September 2017 förmlich in Kraft treten. AgE
(19.07.2017)