Rechtliche Zweifel an Eierkennzeichnung auf Fertigprodukten

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Die Bundesregierung bezweifelt, dass die Einführung einer Pflichtkennzeichnung der Haltungsform von Legehennen bei verarbeiteten Lebensmitteln, die Eier oder Eizutaten enthalten, in Deutschland zulässig wäre. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, bezeichnete eine verpflichtende Kennzeichnung heute im Bundesrat als europarechtlich problematisch.
Eine Absage erteilte der CDU-Politiker einer Regelung, die nur deutsche Hersteller trifft. Damit würde seinen Angaben zufolge zudem ein großer Teil des Lebensmittelangebots nicht erfasst. Bei weitergehenden Regelungen, die auch ausländische Produzenten erfassen würden, rechnet Bleser mit starker Kritik aus den EU-Mitgliedstaaten. Der Staatssekretär kündigte eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Kennzeichnung sowie eine rechtliche Würdigung an.
Demgegenüber fordert Nordrhein-Westfalen in seinem Bundesratsantrag die Bundesregierung auf, eine entsprechende Verordnung zur Kennzeichnung zu erarbeiten. Aus Sicht des Düsseldorfer Landwirtschaftsminister Johannes Remmel reichen freiwillige Lösungen nicht. „Nur mit einer eindeutigen Kennzeichnung kann verhindert werden, dass Legehennen für Lebensmittel in Deutschland und anderen Ländern leiden müssen“, so der Grünen-Politiker heute in der Länderkammer. Entscheiden werde dann der Verbraucher, welche Art von Haltung er bevorzuge. Remmel äußerte die Erwartung, „dass auf Dauer nur noch die Lebensmittel eine Chance auf unseren Märkten haben werden, die mit Eiern aus tierfreundlicher Haltung produziert wurden." AgE (21.03.2016)
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