Rechtsbedenken zur Superabgabe

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Fragezeichen gibt es noch immer bezüglich einer eventuellen Superabgabe für überliefernde Milcherzeuger im letzten Quotenjahr 2014/15. Österreich, unterstützt von Deutschland und einigen weiteren Mitgliedstaaten, erbat gestern beim Agrarrat in Luxemburg vom juristischen Dienst des Rates eine Einschätzung, ob diese Strafzahlung angesichts des Wegfalls der Garantiemengenregelung überhaupt noch eine Rechtsgrundlage habe. Die Antwort fiel nicht eindeutig aus: Nach Ansicht der Ratsjuristen gibt es dadurch zwar keinen zeitlichen Bruch im Rechtsgefüge. Sie wiesen allerdings darauf hin, dass diese Frage abschließend nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden könne. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass ein Mitgliedstaat oder eine Molkerei ein solches Verfahren anstrengt - der Ausgang dürfte jedoch auf sich warten lassen.
EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş hält eine eventuelle Superabgabe 2014/15 rechtlich für unstrittig. Er bekräftigte, die von den expansionswilligen Milcherzeugerländern gewünschte Anpassung der Fettkorrektur zur Abmilderung von Strafen eventuell im Juni noch einmal aufs Tapet zu bringen. Bislang knüpfte der Kommissar dieses Zugeständnis jedoch an die Einführung zusätzlicher Kriseninstrumente, was von den eher liberalen Delegationen wie Deutschland strikt abgelehnt wird. Unter anderem von Luxemburg ins Spiel gebracht wurde die Forderung, es zu ermöglichen, dass die Superabgabe über ein zinsloses Darlehen in Raten abbezahlt wird. AgE (17.04.2014)
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