Rentenbank hebt Basiszins für Förderkredite an

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Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um nominal bis zu 0,15 Prozentpunkte angehoben. Wie das Finanzinstitut heute mitteilte, liegt in der günstigsten Preisklasse (A) der Basiszins jetzt für Laufzeiten bis 30 Jahre mit einer Zinsbindung bis zehn Jahre bei effektiv 1,15 %, während sich der Top-Zins unverändert auf 1,00 % beläuft. Die Förderprogramme richten sich laut Rentenbank unter anderem an Unternehmen aus der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, dem Bereich Fischerei und den erneuerbaren Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen der Rentenbank zufolge neben anderen öffentlichen Mitteln, beispielsweise Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der Europäischen Union vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei all ihren Förderdarlehen seien die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nähmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. AgE (08.11.2016)
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