Rheinland-Pfalz drängt bei der anstehenden Reform der Grundsteuer auf eine Berücksichtigung der land- und forstwirtschaftlichen Belange. Es müsse sichergestellt werden, dass es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in ihrer Gesamtheit zu keiner grundsteuerlichen Mehrbelastung durch die Reform komme, heißt es in einem Plenarantrag zur morgigen Bundesratssitzung.
Das Grundsteuervolumen aus der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und der Hofstellen einschließlich der Betriebsleiter- und Altenteilerwohnungen dürfe insgesamt nicht erhöht werden. Zudem sei zu beachten, dass mit dem Wegfall des Einheitswertes eine zentrale Größe in einer Vielzahl von weiteren Feststellungsverfahren des Agrarsektors geändert werden müsste.
Die Akzeptanz einer reformierten Grundsteuer steht und fällt mit einer der wirtschaftlichen Lage und den Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft gerecht werdenden Bewertung, erklärte der Mainzer Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Rheinland-Pfalz stehe grundsätzlich hinter der verfassungsrechtlich gebotenen Reform der Grundsteuer, betonte der FDP-Politiker. Die aus dem Gesetzentwurf resultierenden Ausgangswerte für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen könnten jedoch zu erheblichen Mehrbelastungen für die Betriebe führen.
Nach dem hessisch-niedersächsischen Gesetzesvorschlag sollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen werden, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken soll zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt werden. Der Steuersatz soll weiterhin zunächst von dem Wert der Immobilie abhängen. Je nach Nutzung soll der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt werden, den jede Gemeinde individuell festsetzt. AgE
(04.11.2016)