Sonderkulturbetriebe als Leidtragende des Erbschaftsteuerkompromisses

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Sonderkulturbetriebe sind nach Einschätzung der berufsständischen Interessenverbände im Rheinland die Leidtragenden des Erbschaftsteuerkompromisses der Berliner Regierungskoalition. Die Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Bernhard Conzen und Christoph Nagelschmitz, mahnten gestern Nachbesserungen am Regierungsentwurf an.
Anlass zur Kritik bildet die sogenannte Lohnsummenregelung. Künftig sollen lediglich Betriebe mit maximal drei Mitarbeitern vom Nachweis ausgenommen werden, dass sie die Zahl der Beschäftigten sieben Jahre konstant halten, wenn sie in vollem Umfang die steuerliche Vergünstigung ihres betrieblichen Vermögens in Anspruch nehmen wollen.
Die Anzahl der Saisonarbeitskräfte in Sonderkulturbetrieben ändere sich aber von Jahr zu Jahr, stellten Conzen und Nagelschmitz fest. Damit ergäben sich enorme Schwankungen in den für die Bewertung maßgeblichen Lohnsummen. Die Präsidenten warfen der Koalition vor, neben den üblichen witterungsbedingten Ertragsschwankungen und den Umsetzungsproblemen durch die Einführung des Mindestlohns jetzt auch den Betriebsübergang von Sonderkulturbetrieben massiv erschweren und daran mitverdienen zu wollen. Conzen und Nagelschmitz sehen den Gesetzgeber gefordert, in den weiteren Beratungen diese nicht vorgesehene und vom Bundesverfassungsgericht auch nicht geforderte Änderung wieder rückgängig zu machen. AgE (17.07.2015)
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