Spezielle Anwendungsbestimmungen sollen Abdriftrisiko mindern

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Die Bundesregierung reagiert eigenen Angaben zufolge auf die Gefahr einer Abdrift von Pflanzenschutzmitteln. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilte, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Saison 2016 die Anwendungsbestimmungen für die zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit den Herbizidwirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb geändert. Zuvor seien Verfrachtungen dieser Wirkstoffe auf nicht behandelte Flächen bekannt geworden.
Ziel der Maßnahme sei, das Risiko für Verfrachtungen über die Gasphase und Abdrift von Tröpfchen aus der Spritzanwendung soweit wie möglich zu reduzieren, heißt es in der Antwort. Die Anwendungsbestimmungen beziehen sich nach Regierungsangaben auf die Einhaltung eines Mindestwasseraufwands, den Einsatz abdriftmindernder Pflanzenschutzgeräte, die Einhaltung einer maximalen Fahrgeschwindigkeit sowie die Beachtung einer maximal erlaubten Windgeschwindigkeit bei der Anwendung. Ferner werde von den Zulassungsinhabern ein flächenbezogenes Monitoring gefordert, um weitere Informationen zum Potential der Verfrachtungen der beiden Wirkstoffe zu erhalten.
Die Zulassungsinhaber prüften gleichzeitig eine weitere Optimierung der bestehenden Pflanzenschutzmittelformulierungen, so die Bundesregierung. Bereits seit längerem gebe es spezielle Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone. Die Vorschriften seien mehrfach aktualisiert worden und sähen unter anderem einen Mindestabstand zu Nichtzielflächen vor. AgE (08.08.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.
NABU-Umfrage zum Wolf
Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
02.05.2024 — Laut einer forsa-Umfrage freuen sich drei Viertel der Menschen hierzulande über die Rückkehr des Wolfes. Außerdem sieht die Mehrheit in dem Tier keine Bedrohung für den Menschen. Etwa 62% gehen davon aus, dass die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt werden. Der Naturschutzbund Deutschland setzt auf Herdenschutz und fordert eine sachlichere Diskussion zum Wolf.
Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.

xs

sm

md

lg

xl