Staatliches Tierwohllabel soll keine Haltungskennzeichnung sein

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Das von der Bundesregierung geplante staatliche Tierwohllabel wird sich nicht am Konzept der Eierkennzeichnung orientieren. Das hat die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage von Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann klargestellt.
Wesentliche Unterschiede zur Eierkennzeichnung seien insbesondere ein nationaler Rechtsrahmen, eine freiwillige Teilnahme sowie Anforderungen, denen nicht Haltungssysteme, sondern ressourcen-, management- und vor allem tierbezogene Kriterien zugrundelägen. Das Label werde für Produkte konzipiert, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten worden seien. Laut Flachsbarth wird noch in diesem Jahr ein konkretes Konzept erarbeitet.
Die Staatssekretärin verweist in ihrer Antwort auf die Vorteile eines derartigen staatlichen Tierwohllabels. Dadurch könne der Verbraucher Produkte erkennen, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten worden seien, und dies in seine Kaufentscheidung einbeziehen. Dies könne zu einer Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Bewusstseins für eine tierschutzgerechtere Produktion von Lebensmitteln und mittelbar zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen. Zudem könne ein Tierwohllabel die Erzeuger unterstützen, Marktchancen zu nutzen und den aufgrund höherer Kosten erforderlichen höheren Preis für das Erzeugnis am Markt zu erzielen. AgE (05.08.2016)
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