Steuerermäßigung für Agrardiesel gesichert

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Der Bundestag hat gestern der Verlängerung der ermäßigten Agrardieselbesteuerung zugestimmt. Damit folgten die Abgeordneten den Empfehlungen des federführenden Ausschusses zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Beschluss des Bundestages, weil jetzt mit der gesetzlichen Festlegung der Steuersätze für Agrardiesel zumindest für einige Jahre Rechtssicherheit in den landwirtschaftlichen Betrieben bestehe. Damit setze die große Koalition auf Kontinuität und Verlässlichkeit, die bäuerliche Betriebe für erfolgreiches Wirtschaften benötigten.
Der Verzicht auf die ursprünglich geplante Streichung der Steuerfreiheit von Bioagrardiesel sei zudem ein wichtiges Signal für die Landtechnikbranche, betonte der Bauernverband. Die vom ihm aus Wettbewerbsgründen geforderte Senkung des Steuersatzes für Agrardiesel auf ein europäisches Durchschnittsniveau wird in dem neuen Gesetz allerdings nicht berücksichtigt.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss der Parlamentarier. Nun sei sichergestellt, dass der Mineralölhandel auch weiterhin bei Zahlungsausfällen seiner Kunden hinsichtlich des Energiesteueranteils nicht haften müsse. DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers erklärte, dass so die Raiffeisen-Genossenschaften vor finanziellen Risiken geschützt würden, die existenzgefährdende Ausmaße annehmen könnten.
„Mit großer Erleichterung“ reagierte die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) auf den Bundestagsbeschluss. Damit hätten die Unternehmen der Landmaschinenindustrie die erforderliche Perspektive, weiter in Kooperation mit Forschungseinrichtungen daran zu arbeiten, auch mit Biodiesel oder Rapsölkraftstoff die höchsten emissionsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Dekarbonisierung landwirtschaftlicher Maschinen finde im Tank statt, so die UFOP. Deshalb seien Biokraftstoffe für die Landtechnik alternativlos. AgE (04.06.2017)
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