Süßwarenindustrie lehnt JEFTA-Vereinbarung ab

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Trotz ihrer Exportorientierung wendet sich die deutsche Süßwarenindustrie gegen das geplante Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Japan (JEFTA), auf das sich beide Seiten geeinigt haben. Die Süßwarenbranche kritisiert die EU-Kommission insbesondere dafür, dass bei der Ausgestaltung der Ursprungsregeln die Belange und Erfordernisse der verarbeitenden Lebensmittelwirtschaft keine Berücksichtigung gefunden hätten. „JEFTA zeigt deutlich, dass es der EU-Kommission vor allem um den Schutz des Agrarsektors geht, nicht aber um die Wertschöpfung der Veredlungsindustrie. Daher lautet unser Fazit als stark exportorientierte Branche erstmalig in der gesamten Historie der Freihandelsabkommen der EU: Besser kein Abkommen als eines, das Exporthürden schafft und mühsam erzielte Unternehmenserfolge zunichtemachen könnte“, erklärte BDSI-Hauptgeschäftsführer Klaus Reingen.
Für die meisten Süßwarenexporteure könnten Zollerleichterungen nicht genutzt werden, wenn die Hersteller keine EU-Herkunftsnachweise - eine sogenannte Lieferantenerklärung - für ihre Rohstoffe erhielten, gibt der BDSI-Hauptgeschäftsführer zu bedenken. Derzeit sei bei dem für die Branche so wichtigen Rohstoff Zucker keine flächendeckende Versorgung mit den Lieferantenerklärungen gegeben.
Schon jetzt ist Reingen zufolge absehbar, dass die in Japan aktiven deutschen Süßwarenexporteure ohne ihr eigenes Verschulden die erforderlichen Nachweise nicht erbringen könnten, um die ausgehandelten Zollerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Die ausgehandelten Ursprungsregeln zu JEFTA seien zudem mit einem derart großen bürokratischen Aufwand verbunden, dass sie insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland und der EU in der Praxis nur schwer umzusetzen wären.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte am vergangenen Freitag in Brüssel bekanntgegeben, dass die JEFTA-Gespräche erfolgreich abgeschlossen worden seien. Es sei das umfangreichste Abkommen dieser Art, das die EU bisher verhandelt habe. Eine finale Ratifizierung des Verhandlungstextes erhofft sich Malmström noch bis zum Ende der Legislatur der jetzigen Kommission sowie des Europaparlaments im Mai 2019. AgE (12.12.2017)
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