Tierhaltungsverbot gegen Straathof verhängt

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Der Landkreis Jerichower Land hat gegen den Schweineproduzenten Adrianus Straathof ein Tierhaltungsverbot verhängt. Wie der Landkreis gegenüber AGRA-EUROPE heute bestätigte, ging der Bescheid bereits Ende November zu. Die Entscheidung sei nach umfänglicher Prüfung der durch die Kontrollen festgestellten Sachverhalte erfolgt. Grundlage seien Verstöße gegen Tierhaltungsbedingungen gewesen. Das Tierhaltungsverbot betreffe Straathof persönlich, nicht seine Firmen als juristische Personen, betonte der Landkreis. Das Verfahren sei allerdings noch nicht abgeschlossen, da Straathof juristisch gegen die ordnungsrechtliche Verfügung vorgegangen sei. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, will sich der Landkreis nicht weiter dazu äußern.
In Medienberichten war bereits von einem umfassenden Berufsverbot und der möglichen Schließung mehrerer Betriebe die Rede gewesen. Vor allem die Zustände in der Ferkelproduktion in Gladau bei Genthin waren in die Kritik geraten. Dem Magazin „Der Stern“ zufolge sprachen Amtstierärzte nach einer Betriebskontrolle im vergangenen Sommer von „Qualzucht" und berichteten von unbehandelten Verletzungen und von Antibiotika, die ohne tierärztliche Verordnung vorbeugend vom Stallpersonal verabreicht worden seien. Auch würden Ferkel „ohne vernünftigen Grund" und zudem unsachgemäß getötet. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßte den Schritt des Landkreises ausdrücklich und forderte weitere Konsequenzen auch in Bezug auf die Förderpolitik in der Tierhaltung. AgE (12.12.2014)
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