Union findet Kompromiss zur Weingesetznovelle

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Die Union hat sich auf einen Kompromiss zur Neuanpflanzung von Reben verständigt. Wie der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Kordula Kovac nach einer Sitzung der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft mit Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums heute in Berlin mitteilten, sollen 2016 und 2017 jeweils bis zu 0,3 % der Weinanbaufläche in Deutschland für Neuanpflanzungen von Reben genutzt werden können.
Zudem soll es eine Sonderregelung geben, die insbesondere kleinen Anbauregionen einen aus betriebswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Gründen notwendigen Mindestanteil an den Neupflanzungen bis zu 5 ha sichern soll. Holzenkamp und Kovacs sehen in der erzielten Einigung „einen gerechten Interessenausgleich zwischen kleinen und großen Anbaugebieten“.
Ihren Angaben zufolge setzt sich darüber hinaus die Arbeitsgruppe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für ein einstufiges Verwaltungsverfahren zur Beantragung und Genehmigung von Neuanpflanzungen ein. Dies entlaste sowohl Antragsteller als auch Landesverwaltungen.
Die Novelle des Weingesetzes soll in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 9. Juli vorgesehen. AgE (23.06.2015)
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