Verbot der Anbindehaltung in der Warteschleife

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Das von der hessischen Landesregierung angestrebte bundesweite Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern wird vorerst auf Eis gelegt. Auf Antrag Niedersachsen hat der Agrarausschuss des Bundesrates gestern beschlossen, den von Hessen eingebrachten Entschließungsantrag zu vertagen. Es bestehe weiterer Beratungsbedarf, lautete die Begründung. Offenbar besteht selbst unter den grün geführten Länderministerien kein Einvernehmen in dieser Frage.
Man akzeptiere den Beschluss und warte ab, bis aus den Ländern eindeutige Signale kommen, „dass sie ihre Beratungen zu dem Thema abgeschlossen haben“, teilte das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit. Wann dies der Fall sein werde, könne man derzeit noch nicht absehen. Fest stehe allerdings, „dass uns das Thema sehr wichtig ist und wir den Antrag dann wieder aufrufen werden“, erklärte eine Ministeriumssprecherin.
Auf gutem Wege ist hingegen die baden-württembergische Initiative, landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zu befreien. Der Agrarausschuss empfiehlt der Länderkammer, diese Entschließung zu fassen. Ob die Initiative tatsächlich haben wird, ist allerdings völlig offen. Bislang lehnt nämlich das Bundesfinanzministerium die geforderte Neuregelung der Kfz-Steuer ab. AgE (02.12.2015)
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