Verordnung für Geflügelpest-Monitoring von Wildvögeln vorgelegt

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Klinisch gesunde Wildvögel sollen in Zukunft systematisch auf Erreger der Vogelgrippe untersucht werden. Vorgaben für die Durchführung des Monitorings enthält die Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.
Ein aktives Monitoring insbesondere von erlegtem Federwild sei notwendig, um Aufschluss über die bei Wildvögeln in Deutschland vorhandenen Subtypen der aviären Influenza-A-Viren zu bekommen, heißt es in der Begründung. In der Vergangenheit seien in vielen Fällen Wildvögel als Ursache für den Eintrag solcher Viren in Geflügelbestände und nachfolgende Krankheitsausbrüche mit teilweisem schwerwiegenden Folgen vermutet oder sogar ermittelt worden.
Der Probenschlüssel sieht für die Länder Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jeweils 750 Untersuchungen im Jahr bei Wildvögeln auf den Geflügelpestvirus vor. Schleswig-Holstein folgt mit 450 Untersuchungen. Die Zahlen der anderen Bundesländer liegen deutlich darunter.
Das Agrarressort beziffert die Kosten pro Untersuchung auf durchschnittlich 44 Euro. Bei insgesamt 3 500 Proben kommen damit auf die Länder Gesamtkosten von jährlich knapp 160 000 Euro zu. AgE (25.11.2015)
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